Life is a farce if a person does not serve the truth
Das Verwaltungsgericht in Stockholm
Tagebuchnummer:
8687-2023
Seite 74
2.1 Der Chief Executive Officer soll die Betriebsabläufe der Stiftung leiten und koordinieren und sicherstellen, dass: a) Die Beschlüsse des Vorstands umgesetzt und die Aktivitäten der Stiftung gemäß den vom Vorstand festgelegten Richtlinien und Anweisungen geplant und durchgeführt werden. b) Die Betriebsabläufe der Stiftung darauf ausgerichtet sind, die festgelegten Ziele gemäß den grundlegenden Bestimmungen für die Betriebsführung zu erreichen. c) Gesetze, Vereinbarungen, Vorschriften und diese Anweisung eingehalten werden. d) Die Betriebsabläufe wirtschaftlich und effizient durchgeführt werden.
2.2 Die Verantwortlichkeiten des Chief Executive Officer umfassen: a) Vor jeder Vorstandssitzung Vorschläge für die Tagesordnung und Materialien für die Entscheidungen des Vorstands rechtzeitig vorzubereiten. b) Eine schriftliche Benachrichtigung, die die Tagesordnung und die erforderlichen Materialien für die Sitzung enthält, spätestens eine Woche vor dem geplanten Sitzungsdatum zu versenden. Die Tagesordnung sollte angeben, welche Punkte zur Entscheidung und welche zur Information dienen. c) Sicherstellen, dass der Vorstand Zugang zu umfassenden, zuverlässigen und relevanten Informationen sowohl über externe Bedingungen als auch über die internen Angelegenheiten der Stiftung als Grundlage für seine Arbeit hat. d) Zwischen den Vorstandssitzungen den Vorsitzenden des Vorstands über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung der Betriebsabläufe der Stiftung informieren.
Übersetzt von SafeTrade mit ChatGPT